Ein Hausarzt, Kinderarzt, Phoniater, Pädaudiologe, HNO-Arzt oder auch ein Neurologe kann auf der Grundlage der Heilmittel-richtlinien eine Verordnung zur Sprach-, Sprech- oder Stimmtherapie ausstellen. Kieferorthopäden und Zahnärzte können im Falle eines Ungleichgewichts der Mundmuskeln ebenfalls eine Verordnung zur Sprech- und Sprachtherapie ausstellen. (Siehe unten) Erst auf der Grundlage einer Verordnung kann ich als Logopädin tätig werden, d.h. eine logopädische Diagnostik und Therapie durchführen. Terminvereinbarungen sind per Telefon oder Mail möglich - wie Sie möchten! |
Ab dem 1.1.2021 gibt es neue Verordnungen/ Rezepte für die logopädische Therapie.
Wie sieht das neue Muster 13 aus?
Was muss auf dem Rezept eingetragen werden?
Nach einer ärztlichen Untersuchung erhalten Sie eine Heilmittelverordnung (Rezept) zur logopädischen Therapie.
Auf dem Rezept macht der Arzt Angaben über Diagnose und Leitsymptome.
Ein Rezept muss mit folgenden Angaben ausgefüllt sein:
sämtliche Angaben des Patienten
der verordnete Indikationsschlüssel
die dazugehörige Diagnose
die Therapiedauer (z.B. 45 Min.)
die Therapieanzahl (z.B. 10 Mal)
die Therapiefrequenz (z.B. 1-3 x die Woche)
Stempel und Unterschrift des verordnenden Arztes
Der Behandlungsbeginn muss spätestens 28 Tage nach Ausstellungsdatum
des Rezeptes erfolgen.
Rezepte von Zahnärzten & Kieferorthopäden
Auch hier gibt es ein neues Muster:
Dieses neue Rezept sieht so aus. Die ärztlichen Pflichtangaben bleiben bestehen. Siehe: Was muss auf dem Rezept eingetragen werden? - Ein ICD-10 Code muss nicht eingetragen werden.