Welche Kosten entstehen bei einer logopädischen Therapie?

Die Rezepte werden von den gesetzlichen Krankenkassen akzeptiert und die Kosten für logopädische Therapie übernommen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass Versicherte ab dem 18. Lebensjahr einen Eigenanteil übernehmen müssen. Dieser beträgt 10% der Gesamtkosten sowie eine Gebühr von 10 € pro Rezept. Beides wird von der Praxisinhaberin mit der Abrechnung wieder  an Ihre Krankenkasse übergeben. Von diesen Kosten ausgenommen sind Patienten mit einem Befreiungsbescheid ihrer Krankenkasse, dieser muss bei Beginn der Therapie vorgezeigt werden.

Für Privatversicherte gelten andere Regelungen. Die Rechnungsstellung erfolgt an den Patienten. Die Patienten bekommen, individuell entsprechend Ihres mit ihrer Krankenversicherung vereinbarten Tarifs, Teile der Kosten zurückerstattet. In welcher Höhe, erfragen Sie bitte bei Ihrer Kasse direkt. Gerne schicke ich Ihnen einen Kostenvoranschlag per Mail zu.

Für Selbstzahler, die ohne Rezept in die Praxis kommen und eine Beratung oder ein Präventionsangebot in Anspruch nehmen, erfolgt ebenfalls eine private Rechnung.

 
 
 
 
E-Mail
Anruf
Karte
Infos